Allgemeine Geschäftsbedingungen

SANOVA Pharma GesmbH
Stand 09.09.2024

1.Geltung

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, gelten stets unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, und zwar auch für solche Geschäfte, bei denen die Bestellung telefonisch oder sonst ohne Schriftlichkeit oder Verwendung eines Formulars getätigt werden. Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Kunden – insbesondere in seinen Geschäftsbedingungen – ist ausdrücklich unbeachtlich. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten überdies nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Sollte es dennoch zu Kollisionen zwischen den Vertragsteilen kommen, gilt folgende Rangfolge:
1) Sondervereinbarungen zwischen den Vertragsteilen;
2) diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen;
3) gesetzliche Regelung;
4) Codex für den Transport von Arzneimitteln in Österreich.

2. Angebot – Bestellung

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftrags-bestätigung oder durch auftragsgemäße Lieferung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer anerkennt diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen nochmals durch Entgegennahme der Lieferung als für ihn verbindlich. Erklärungen und Zusagen unserer Außendienstmitarbeiter sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend bzw. der Vertrag kommt nur rechtswirksam zustande, wenn dem Angebot des Kunden innerhalb der hierfür bestimmten oder den Umständen angemessenen Frist tatsächlich entsprochen wird.

2.2. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können per E-Mail oder Telefax gültig übermittelt werden. Schriftliche Bestellungen gelten erst mit Übermittlung in unseren ausschließlichen Verfügungsbereich als eingelangt. Übermittlungsfehler gleich welcher Ursache gehen zu Lasten des Kunden.

2.3. Der Inhalt von uns – allenfalls auch automationsgestützt – übersandten Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnung ist vom Kunden zu prüfen und verpflichtet diesen binnen drei Werktage zur schriftlichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Bestellung. Erhebt der Kunde innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen, so gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung als bestätigt. Wir liefern ausschließlich an Kunden, die entsprechend der letztgültigen Fassung des Apothekengesetzes, Arzneimittelgesetzes (AMG), Medizinproduktegesetzes (MPG), Chemikaliengesetzes (ChemG) oder sonstiger Rechtsvorschriften bezugsberechtigt sind. Bei Arzneimitteln, pharmazeutischen bzw. gesundheitsbezogenen und sonstigen Produkten, deren Abgabe und Anwendung gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung gleichzeitig als Bestätigung dafür, dass der Kunde über alle erforderlichen Bewilligungen und Voraussetzungen für das Verwenden und das weitere In-Verkehr- Bringen verfügt. Der Verkauf sämtlicher Waren an öffentliche Apotheken erfolgt in üblichen Handelsmengen und ist ausschließlich für den Wiederverkauf jener öffentlichen Apotheke an den Endverbraucher bestimmt. Wir behalten uns vor, bei Überzeichnung eines Produktes auch geringere Mengen zuzuteilen. Die Waren sind erhältlich solange der Vorrat reicht. Der Kunde hat Einrichtungen bzw. Abstellmöglichkeiten bereitzuhalten, die zu jeder Zeit gewährleisten, dass ein Zugriff unbefugter Dritter auf ausgelieferte Ware ausgeschlossen ist. Die Verantwortung für den Schutz von Ware vor dem Zugriff unbefugter Dritter, die in den vom Kunden bezeichneten Empfangsbereich abgestellt wurde, liegt beim Kunden. Der Kunde übernimmt die Verantwortung der Einhaltung der Transport- und Lagerungsbedingungen gemäß der Arzneimittelbetriebsordnung
2009 sowie der Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis in der jeweils
geltenden Fassung.

3. Preise

3.1. Dem Kunden ist bekannt, dass der Großteil der von uns gelieferten Produkte regelmäßig einer amtlichen Preis- bzw. Spannenregelung unterliegt. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten in allen Fällen unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise als vereinbart. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt).

3.2. Wir behalten uns das Recht vor, zusätzlich zu den Stückpreisen für die bestellten Produkte einen Transportkostenzuschlag, der die Kosten für Logistik und Transport beinhaltet, zu verrechnen. Pro Bestellung bis zu einem Gesamtwert von EUR 100,00 exkl. MwSt. wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 15,00 exkl. MwSt. berechnet.

3.3. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Lieferung in Teilen erbracht wird.

4. Lieferung

4.1. Wir sind bemüht, die bekannt gegebenen Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Im Übrigen aber sind die Liefertermine, auch wenn diese von uns bestätigt wurden, ohne Gewähr. Wir sind berechtigt, auch vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern.

4.2. Eine verspätete oder verfrühte Lieferung berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen oder zu einem Rücktritt vom Vertrag. Wir haften nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge wie unter anderem bei der Produktion, bei der Beförderung, bei Störungen in den Lieferwerken unserer Lieferanten und/oder durch höhere Gewalt eintreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

4.3. Liefermängel und Beanstandungen sind binnen drei Werktagen festzustellen und anzuzeigen. Rücklieferungen, die nicht auf eine berechtigte Reklamation beruhen, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung und müssen in einwandfreiem Zustand sein. Mit der Rücksendung bestätigt der Kunde, dass die Ware ordnungsgemäß, insbesondere im vorgeschriebenen Temperaturbereich, gelagert und transportiert wurde.

4.4. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

4.5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4.6. Gleichzeitig sind wir berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In diesem Fall gilt eine Konventionalstrafe von 50% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

4.7. Wir liefern an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sonst an seinen Geschäftssitz. Die Versandart sowie die Wahl des Lieferweges obliegen uns. Der Kunde trägt die Kosten einer auf seinen Wunsch durchgeführten Transportversicherung, Express- oder Eilgutsendung.

4.8. Selbstabholung kann individuell vereinbart werden.

4.9. Für unsere Lieferungen gilt Ex-Works (EXW Incoterms 2010).

4.10. Die Versendung erfolgt auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Soweit der Kunde mit unserer Zustimmung eine von Satz 1 abweichende Versendung oder Verpackung wünscht, gehen daraus resultierende Mehrkosten zu seinen Lasten. Von uns üblicherweise verwendete Spezialverpackungen und –transportbehälter (wie z.B. Plastikwannen, Container, Kühlboxen oder ähnliches) und sonstige Leihverpackungen bleiben unser Eigentum und sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben.

5. Zahlung

5.1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

5.2. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Zahlung offener Rechnungen mittels Zahlschein oder Telebanking die Rechnungsnummer und Kundennummer anzugeben, um eine automatische Zuordnung der Zahlung zu ermöglichen. Fehlen sowohl Rechnungsnummer als auch Kundennummer auf der Einzahlung und ist eine Zuordnung auch anderweitig nicht möglich, muss die Zahlung von uns zurückgewiesen werden, und der Rechnungsbetrag bleibt weiter offen.

5.3. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den gesamten Betrag verfügen können. Zahlungen werden, wenn keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung vorliegt, jeweils gegen die älteste Forderung angerechnet. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall eines Zahlungsverzugs, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstandenen Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, steht es uns frei, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 zu verrechnen.

5.4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder werden uns Tatsachen bekannt, die geeignet sind, Zweifel an der Bonität des Kunden zu begründen, so können wir offene Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen verlangen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach, so können wir unsererseits Leistungen verweigern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers unser Eigentum. Von etwaiger Pfändung durch Dritte hat der Käufer sofort Mitteilung zu machen und jede Hilfe zur Wahrung unserer Rechte zu leisten.

6.2. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen.

7. Mängelrüge, Gewährleistung

7.1. Gelieferte Waren sind vom Kunden unverzüglich nach der Übernahme der Sendung auf erkennbare Mängel zu untersuchen.

7.2. Sichtbare Mängel der Qualität oder Quantität sind unverzüglich nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach diesen Zeitpunkten, schriftlich zu rügen. Art und Umfang des gerügten Mangels ist bekanntzugeben und mit Beweismaterial zu belegen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Weitergehende Rechtsfolgen gemäß § 377 UGB sind anwendbar.

7.3. Wird eine Mängelrüge begründet geltend gemacht, dürfen Zahlungen nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den nachgewiesenen Mängeln steht.

7.4. Wir haften für rechtzeitig gerügte Mängel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Wir sind berechtigt, Lieferungen, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Beschaffenheit oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, nach eigenem Ermessen unentgeltlich neu zu liefern oder Gutschriften auf offene Rechnungsbeträge zu erteilen. Mehrere Neulieferungen sind zulässig. Ersetzte Lieferungen werden unser Eigentum. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ersatzlieferungen hat uns der Kunde die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, da wir ansonsten von der Mängelhaftung befreit sind.

7.5. Keine Mängelhaftung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung usw. entstehen. Die Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn von Seiten des Kunden oder Dritter Veränderungen vorgenommen werden.

7.6. Ist der Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird die Verbesserung sonst unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Rücktritt vom Vertrag, Herabsetzung des Preises oder eine Gutschrift verlangen. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche.

7.7. Im Zweifelsfall ist die reklamierte Ware an uns einzusenden und vor Ausfolgung von Ersatzware unsere Stellungnahme, die innerhalb von 5 Werktagen ausschließlich des Postweges zu erfolgen hat, abzuwarten. Nicht mit uns abgesprochene Rücksendungen werden von uns auf Kosten und Gefahr des Kunden mit gewöhnlicher Sorgfalt angemessene Zeit verwahrt und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

7.8. Voraussetzung für Leistungen in Gewährleistungsfällen ist bei allen Reklamationsfällen, dass die Verständigung schriftlich erfolgt, wobei der Kunde die Artikelnummer sowie Mangel und Preis der gelieferten Ware anzugeben hat.

7.9. Für alle Rücksendungen von zu Recht beanstandeter Ware gehen die Versendungskosten zu unseren Lasten, sofern die billigste übliche Versandart gewählt wurde. Mehrkosten für eine teurere Versandart gehen ausschließlich zu Lasten des Versenders.

7.10. Als Gewährleistungsfrist gilt die jeweils gesetzlich gültige. Die Vermutung gemäß § 924 ABGB gilt nicht.

7.11. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Ausnahmen müssen in Schriftform gesondert vereinbart werden.

8. Haftung

8.1. Die Verantwortung für die Auswahl der Produkte und die mit ihnen beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden.

8.2. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen uns wird in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen eines darüber hinausgehenden Verschuldens hat der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

8.3. Wir übernehmen, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Haftung (auch nicht aus dem Titel der Gewährleistung) für die Wirkung der gelieferten Produkte und die aus ihrer Anwendung resultierenden Folgen. Der Käufer verpflichtet sich zur gesetzeskonformen und für das jeweilige Produkt vorgeschriebenen Behandlung, Lagerung und Abgabe der übernommenen Ware.

8.4. Ausgeschlossen sind Schaden-ersatzansprüche des Kunden (vertraglich und außervertraglich) gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen Folgeschäden, unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn, aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung und aus der Durchführung der Gewährleistung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder unseren Organen vorliegt oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

9.Rücknahme von Waren

9.1. Stornierungen, Änderungen der Aufträge oder Rücksendungen sind ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen.

9.2. Waren, die mit der Firma, Marke oder sonst einer Bezeichnung des Kunden versehen wurden oder anderweitig verändert wurden, werden nicht zurückgenommen.

9.3. Rücklieferungen, die nicht auf eine berechtigte Reklamation beruhen, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung und müssen in einwandfreiem Zustand sein.

10. Datenschutzrechtliche Bestimmungen und Zustimmungs-erklärung

10.1. Wir sind berechtigt, die mit unserer Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahlen, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, Name und Geburtsdatum des Patienten, etc.) zum Zweck der Geschäftsabwicklung zu verarbeiten. Als pharmazeutisches Unternehmen, insbesondere als Kommissionär im Rahmen unseres Geschäftsbereichs Logistics 360°, sind wir als Vertragspartner des jeweiligen pharmazeutischen Unternehmens berechtigt und verpflichtet, die von uns zur Geschäftserfüllung verarbeiteten Kundendaten, insbesondere Name, Adresse, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahlen, Umsätze, Preise, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten sowie Lieferfristen zum Zweck der Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Informationspflichten dem jeweiligen Vertragspartner zu übermitteln. Der jeweilige Vertragspartner verwendet die oben genannten Daten im Bereich des Controllings und für Maßnahmen in der Marktbearbeitung, wie insbesondere die Steuerung seines Außendienstes und die Zusendung von Produktinformationen und Angeboten. Wir werden die Kundendaten im Einklang mit den datenschutz-rechtlichen Bestimmungen vertraulich halten und nur zum Zweck der Geschäftserfüllung verwenden.

10.2. Der Kunde ermächtigt und berechtigt uns ausdrücklich, Auskünfte über den Kunden, insbesondere über dessen Vermögensverhältnisse, bei Dritten (wie z.B. Bankinstituten, Gläubigerschutz-verbänden) einzuholen und diese Daten automationsunterstützt zu verarbeiten. Der Kunde wird über Aufforderung jederzeit allfällige Entbindungen vom Bankgeheimnis oder von Verschwiegenheitsverpflichtungen bei Dritten vornehmen.

10.3. Wir sind berechtigt und ermächtigt, sämtliche den Kunden oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffenden Daten (einschließlich Bilanzdaten) an konzernmäßig verbundene Unternehmen, Ver-sicherungen und Banken, soweit dies zur Versicherung von Forderungen gegen den Kunden notwendig ist, an Gläubigerschutzverbände zum Zwecke der Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der Daten zur Wahrung von Gläubigerschutzinteressen, sowie Bank-informationen zur Beurteilung von Forderungen oder sonstiger Risiko-beurteilung zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

10.4. Ein Widerruf des Kunden ist jederzeit mittels Brief an SANOVA Pharma GesmbH, Haidestrasse 4, A-1110 möglich (§ 8 Abs. 1 Z 2 DSG).

10.5. Wir geben im Rahmen von Aufträgen im akkreditierten Dienstleistungsbereich eine Konformitätsaussage ab. Diese wird anhand der firmeneigenen Entscheidungsregel in Umsetzung des zur Anwendung kommenden Leitfaden L26 (Eignungsprüfungen), herausgegeben durch das BMDW, getroffen. Die Messunsicherheiten werden grundsätzlich durch die beiden Normen ÖNORM S 5255-1 und ÖNORM S 5255-2 (Messunsicherheiten und Grenzwerte im Strahlenschutz) definiert und bewertet.
Die Weitergabe von datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalten bzw. Aufzeichnungen an Dritte ist ausnahmslos nur nach den einschlägigen österreichischen Rechtsnormen in der geltenden Fassung zulässig, ebenso die Information an den Datenverantwortlichen über derartige Weitergaben.
Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Rechte finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

11. Internet
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch im Internet unter www.sanova.at veröffentlicht und gelten daher auch für alle diese Geschäfte in der Form und zu den Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben.

12. Urheberrecht / Nutzungsberechtigung
Von uns selbst entwickelte Inhalte (Informationsmaterial, Homepage, etc.) sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzer verpflichtet sich zur Wahrung dieser Urheberrechte. Für den geschützten Bereich der Homepage erteilen wir entsprechende Nutzungsberechtigungen. Wir behalten uns das Recht vor, die Erteilung der Nutzungsberechtigung zu verweigern oder auch wieder zu entziehen. Die Passwörter, die wir dem Nutzer zur Verfügung stellen, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort für (Rück-)Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz: Haidestrasse. 4, A-1110 Wien.

13.2. Anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

13.3. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt der gesetzlich oder geltungserhaltend reduzierte, zulässige Inhalt.

13.4. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

14. Rechtsnachfolge

Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierende Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer unserer Haftung gemäß § 39 UGB begrenzt ist.

15. Compliance

15.1. Jede Partei hat ihren eigenen Verhaltenskodex sowie Compliance Richtlinien und Prozesse erstellt. Die Parteien kommen überein, die in dieser AGB zugrunde liegenden Leistungen derart zu erbringen, dass sie mit ihrem jeweiligen Verhaltenskodex und Compliance Richtlinien im Einklang stehen. Sollte der Kunde oder Lieferant über keinen eigenen Verhaltenskodex und/oder Compliance-Richtlinien verfügen, so verpflichtet sich der Kunde oder Lieferant den Verhaltenskodex der Herba Chemosan Gruppe anzuwenden, der unter https://www.sanova.at/konzern-compliance.html abrufbar ist.

15.2. Im Rahmen dieses gegenseitigen Vertragsverhältnisses werden beide Parteien jederzeit alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Gesetze zum Datenschutz, fairen Wettbewerb und zur Handelskontrolle, Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung.

15.3. Der Kunde wird alle anwendbaren internationalen und nationalen Ausfuhr- und Handelskontrollgesetze und diesbezügliche Vorgaben, inklusive aber nicht beschränkt auf solche der UN, USA und EU, einhalten. Insbesondere wird der Kunde keine Produkte exportieren oder re-exportieren, weder direkt noch indirekt, ohne die hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlässe.

15.4. Der Kunde verpflichtet sich SANOVA Pharma GesmbH von allen Verbindlichkeiten und Kosten schadlos zu halten, die bei SANOVA Pharma GesmbH oder ihren verbundenen Unternehmen entstehen und die aus oder im Zusammenhang mit Verstößen durch den Kunden gegen jegliche Ausfuhr- oder Einfuhrgesetze, regulatorische, behördliche oder gemeinschaftsrechtliche Vorgaben, behördlichen Verstößen oder Vertragsverletzungen in irgendeiner Rechtsordnung resultieren entstehen, gleichwohl ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt.

15.5. Der Kunde meldet SANOVA Pharma GesmbH unverzüglich jede Entwicklung, die den Bestimmungen dieses Abschnittes zuwiderläuft. Unbeschadet anders-lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung hat SANOVA Pharma GesmbH in einem solchen Fall das Recht, diesen Vertrag fristlos auszusetzen oder zu beenden.

16. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 09.09.2024 für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Geschäfte.

SANOVA Pharma GesmbH

 

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